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§ 9b StromStG: Für berechtigte Unternehmen können bis zu 20 €/MWh Stromsteuerentlastung möglich sein. Frist für Verbrauchsjahr 2025: 31.12.2026.
STROMSTEUER FÜR UNTERNEHMEN
Stromsteuer zurückholen lassen.
Ein Service von FEG
Digitale Abwicklung in Kooperation mit
Viele Unternehmen zahlen Stromsteuer, obwohl eine Entlastung nach § 9b StromStG möglich sein kann. FEG prüft gemeinsam mit EnergyIQ digital, ob Ihr Unternehmen berechtigt ist.
⏱ Rückwirkend möglich. Für das Verbrauchsjahr 2025 gilt die Frist 31.12.2026.
Erstattungsrechner
Ihr Ergebnis in wenigen Sekunden
kWh
40.000 kWh 10.000.000 kWh
Geschätzter Auszahlungsbetrag
11.600 €
nach erfolgreicher Prüfung
Online-Antrag starten →
Unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Auszahlung hängt von Berechtigung, Verbrauch, Nachweisen und erfolgreicher Prüfung ab.
KOOPERATION

FEG + EnergyIQ: klare Rollen, ein digitaler Prozess.

FEG bringt Sie zur passenden digitalen Prüfung. EnergyIQ übernimmt Berechnung, Datenerfassung und Antragstrecke.

FEG

FEG als Ansprechpartner

Wir ordnen das Thema energiewirtschaftlich ein und leiten Sie direkt zur digitalen Prüfung weiter.

IQ

EnergyIQ als Spezialist

Die Berechnung, digitale Datenerfassung und Antragstrecke erfolgen über EnergyIQ.

Erfolgsbasiert

Eine Vergütung fällt nur an, wenn eine Erstattung erfolgreich realisiert wird.

Digital statt Papierprozess

Verbrauchsdaten, Rechnung und Freigabe werden online erfasst und strukturiert verarbeitet.

FEG Einordnung und Zugang
EnergyIQ Rechner und Antragstrecke
Kunde digitale Prüfung starten
FÜR WEN GEEIGNET

Für wen lohnt sich die Prüfung?

Besonders relevant ist die Stromsteuer-Prüfung für Unternehmen mit betrieblicher Stromnutzung und höherem Stromverbrauch.

Unsicher, ob Ihr Unternehmen berechtigt ist? Der Rechner gibt eine erste Einschätzung. Die finale Berechtigung wird im digitalen Prozess durch EnergyIQ geprüft.
🏭

Produzierendes Gewerbe

Relevant für Unternehmen aus Fertigung, Verarbeitung, Bau, Energie- und Wasserversorgung.

🌾

Land- und Forstwirtschaft

Für Betriebe mit betrieblicher Stromnutzung und relevantem Jahresverbrauch.

Hoher Stromverbrauch

Je höher der Verbrauch, desto relevanter kann das mögliche Entlastungspotenzial werden.

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Branche unklar?

Kein Problem. Im digitalen Prozess wird geprüft, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich infrage kommt.

Prozess
So läuft die Prüfung ab.
Schritt 1
Prüfung starten
Verbrauch eingeben oder Rechnung hochladen. Die mögliche Erstattung wird direkt vorab eingeschätzt.
Schritt 2
Digital freigeben
Die Unterlagen werden digital vorbereitet. Sie unterschreiben bequem online, ohne Papierprozess.
Schritt 3
Erstattung erhalten
Bei erfolgreicher Prüfung und Abwicklung wird die Erstattung ausgezahlt. Eine Vergütung fällt nur im Erfolgsfall an.
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FRIST BEACHTEN

Stromsteuer-Erstattung für 2025 nur bis 31.12.2026 möglich.

Für im Jahr 2025 entnommenen Strom muss der Antrag grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Danach kann ein regulärer Antrag nicht mehr möglich sein.

Jetzt prüfen
VERGLEICH

Selbst beantragen oder digital über FEG prüfen lassen?

Der Antrag ist grundsätzlich selbst möglich. Entscheidend ist aber, wie viel Zeit, Sicherheit und Aufwand Sie investieren möchten.

Thema
Über FEG / EnergyIQ
Selbst beim Zoll
Erste Einschätzung
Digitale Vorprüfung in wenigen Minuten
× Eigene Recherche und manuelle Einschätzung
Zeitaufwand
Verbrauchsdaten online erfassen
× Formulare, Nachweise und Rückfragen selbst bearbeiten
Antrag
Digital vorbereitet und strukturiert abgewickelt
× Antrag eigenständig ausfüllen und einreichen
Kostenrisiko
Erfolgsbasiert, Vergütung nur bei erfolgreicher Erstattung
× Kein Dienstleisterhonorar, aber eigener Zeitaufwand
Fristen
Frist und Verbrauchsjahr werden im Prozess berücksichtigt
× Fristen müssen selbst überwacht werden
Geeignet für
Unternehmen, die schnell und ohne Papierprozess prüfen möchten
× Unternehmen mit eigener Erfahrung im Stromsteuerprozess
Die Prüfung ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Eine Erstattung hängt von Berechtigung, Verbrauch, Nachweisen und behördlicher Prüfung ab.
NÄCHSTER SCHRITT

Stromsteuer-Erstattung digital prüfen lassen.

Starten Sie die Prüfung über EnergyIQ und erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen eine Erstattung nutzen kann.

Erstattung berechnen → Unverbindlich. Digital. Erfolgsbasiert.
Häufig gestellte Fragen
01
Welche Unternehmen können Stromsteuer-Erstattung beantragen?
02
Wie hoch kann die Erstattung sein?
03
Muss ich selbst Formulare ausfüllen?
04
Wann muss der Antrag gestellt werden?
05
Fallen Kosten an, wenn keine Erstattung erfolgt?
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