FEG + EnergyIQ: klare Rollen, ein digitaler Prozess.
FEG bringt Sie zur passenden digitalen Prüfung. EnergyIQ übernimmt Berechnung, Datenerfassung und Antragstrecke.
FEG als Ansprechpartner
Wir ordnen das Thema energiewirtschaftlich ein und leiten Sie direkt zur digitalen Prüfung weiter.
EnergyIQ als Spezialist
Die Berechnung, digitale Datenerfassung und Antragstrecke erfolgen über EnergyIQ.
Erfolgsbasiert
Eine Vergütung fällt nur an, wenn eine Erstattung erfolgreich realisiert wird.
Digital statt Papierprozess
Verbrauchsdaten, Rechnung und Freigabe werden online erfasst und strukturiert verarbeitet.
Für wen lohnt sich die Prüfung?
Besonders relevant ist die Stromsteuer-Prüfung für Unternehmen mit betrieblicher Stromnutzung und höherem Stromverbrauch.
Produzierendes Gewerbe
Relevant für Unternehmen aus Fertigung, Verarbeitung, Bau, Energie- und Wasserversorgung.
Land- und Forstwirtschaft
Für Betriebe mit betrieblicher Stromnutzung und relevantem Jahresverbrauch.
Hoher Stromverbrauch
Je höher der Verbrauch, desto relevanter kann das mögliche Entlastungspotenzial werden.
Branche unklar?
Kein Problem. Im digitalen Prozess wird geprüft, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich infrage kommt.
Stromsteuer-Erstattung für 2025 nur bis 31.12.2026 möglich.
Für im Jahr 2025 entnommenen Strom muss der Antrag grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Danach kann ein regulärer Antrag nicht mehr möglich sein.
Selbst beantragen oder digital über FEG prüfen lassen?
Der Antrag ist grundsätzlich selbst möglich. Entscheidend ist aber, wie viel Zeit, Sicherheit und Aufwand Sie investieren möchten.
Transparent. Nachvollziehbar. Offiziell geregelt.
Die Stromsteuer-Entlastung basiert auf gesetzlichen Vorgaben. Die wichtigsten Grundlagen können Sie hier direkt nachlesen.
§ 9b StromStG
Gesetzliche Grundlage für die Steuerentlastung für bestimmte Unternehmen.
gesetze-im-internet.deZoll: Entlastung nach § 9b
Offizielle Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Entlastungsbetrag.
zoll.deStromsteuergesetz
Vollständiger Gesetzestext zum Stromsteuergesetz.
gesetze-im-internet.deStromsteuer-Erstattung digital prüfen lassen.
Starten Sie die Prüfung über EnergyIQ und erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen eine Erstattung nutzen kann.